„Nach der Reform ist vor der Reform“

14. Bayer Politik-Lunch in Berlin

Berlin. Die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geht dem Ende entgegen. In kaum einem anderen Politikfeld wurden in den vergangenen vier Jahren so viele neue Gesetze auf den Weg gebracht wie in der Gesundheitspolitik, zuletzt das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG).

 

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Die Referenten Prof. Wolfgang
Greiner (l.) und Dr. Markus Frick (r.)
im Gespräch mit den Bayer-
Kollegen Dr. Katrin Dreßler und
Dr. Florian Eckert (Mitte)

Die gesetzlichen Nachbesserungen darin sind marginal ausgefallen – Reformbaustellen im Arzneimittelbereich bestehen weiterhin.
Beim diesjährigen Politik-Lunch haben Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Inhaber des Lehrstuhls für Gesundheitsökonomie und Gesundheits- management an der Universität Bielefeld und Dr. Markus Frick, Geschäftsführer Markt und Erstattung im Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) den Reformbedarf aus ihrer Sicht erläutert und mit zahlreichen Gästen aus der Gesundheitspolitik diskutieren.


Schwerpunkt des Vortrages von Professor Greiner bildeten Auswertungen der bisherigen Nutzenbewertungsverfahren und der entsprechend vereinbarten Erstattungsbeträge. Diese zeigten, so Greiner, dass die durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) erhofften Einsparungen tatsächlich realisiert wurden. Es offenbarten sich zudem große Unterschiede zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten, was die Häufigkeit eines Zusatznutzennachweises als auch die Höhe der verhandelten Preisaufschläge betrifft. „Wenn ein generischer Preisanker vorliegt, ist es schwierig, in lichte Höhen mit dem Preis zu klettern“, so die Einschätzung von Professor Greiner.  Auch auf den vorläufigen Beschluss des Landessozialgerichtes Berlin- Brandenburg* ging er ein und zeigte verschiedene Wege aus dem „Mischpreis-Dilemma“ auf.  Zum geplanten Arztinformationssystem forderte Greiner den Gesetzgeber auf, eine wissenschaftliche Evaluation durchzuführen. Diese sei bislang nicht vorgesehen, aber dringend geboten. Als Gesundheitsökonom appellierte er, endlich Elemente einer Kosten-Nutzen-Analyse in die frühen Nutzenbewertung zu integrieren, bezeichnete ihr Fehlen sogar als „Geburtsfehler des AMNOG“ und konstatierte am Schluss seines Vortrages: „Eine AMNOG-Neuordnung nach den Wahlen ist nötig“.


Dr. Markus Frick erklärte, dass es ihn mit Sorge erfülle, dass seit Einführung des AMNOG jedes fünfte neue Arzneimittel in Deutschland nicht mehr verfügbar ist. Frick ging auf die Arzneimittel mit im AMNOG-Verfahren nicht nachgewiesenen Zusatznutzen ein. „Auch diese“, so erklärte Frick, „haben ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis von den Zulassungsbehörden bescheinigt bekommen und sind auch durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als nicht schlechter als der Therapiestandard eingestuft worden“. Zur Umsetzung des Arztinformationssystems zitierte er den Slogan der Betonindustrie: „Es kommt drauf an, was man daraus macht“. Dieses System dürfe jedenfalls nicht zur Arzt-Steuerung umfunktioniert werden und nicht den Eindruck erwecken, dass Arzneimittel mit nicht nachgewiesenem Zusatznutzen nicht gebraucht würden.   


Durch das anwesende Fachpublikum und die Meinungsvielfalt entstand nach den Vorträgen eine spannende Diskussion. Wie in den Jahren zuvor hat sich gezeigt, dass der Bayer Politik-Lunch von der gesundheitspolitischen Arbeitsebene als Informationsplattform intensiv genutzt wird. „Dass unsere Veranstaltung darüber hinaus zur Diskussion von Reformvorschlägen einlädt, freut uns“, erklärt Katrin Dreßler, Senior Manager Health Policy, nach dem diesjährigen Politik-Lunch.

*Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 1. März 2017
 Im Rahmen des AMNOG bewertet der G-BA zunächst den Zusatznutzen eines Präparats, zum Teil getrennt für unterschiedliche Patientengruppen. Danach verhandelt der GKV-Spitzenverband mit dem Hersteller einen Erstattungsbetrag. Dieser orientiert sich am Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie. Oft wird ein Preis, also ein Mischpreis, über alle Patientengruppen hinweg gebildet, in den die Verordnungen für Patientengruppen mit und ohne Zusatznutzen einfließen.  Das ist gelebte Praxis seit sieben Jahren. Das LSG stellt nun überraschend den Mischpreis in Frage und entschied, dass Vertragsärzte sich unwirtschaftlich verhalten und möglicherweise einen Regress riskieren, wenn sie ein Arzneimittel ohne Zusatznutzen verordnen, dass teurer ist als die Standardtherapie.